behufs Entgegennahme und eventuelle Berücksichtigung ihrer diesfälligen Meinungen und Wünsche angezeigt sein dürfte. Steyr am 20. Februar 1880 Iglseder.“ Hiezu verliest Referent nachstehenden Sektions-Antrag: "Wird dem Amte zugestellt, welches die hiesigen Fiaker einvernehmen und den Aktwieder in Vorlage zu bringen hat." G. R. Wenhart frägt, ob es nicht angezeigt wäre den Entwurf auf entsprechende Weise zu veröffentlichen, damit die Mitglieder des Gemeinderates in der Lage wären, sich die Paragrafe ein bischen genauer anzusehen, bevor selbe zur Beratung kommen; denn daß die Frage bei einer Sitzung in gewönlicher Weise abgethan werden solle, halte er nicht für den richtigen Weg. Der Vorsitzende bezeichnet es als zulässig, daß von dem Entwurf Abschriften gemacht und jedem Gemeinderate eine
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