6. G.R. Holub verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! Die bestehende Fiacker-Ordnung vom 2. Oktober 1868 von welcher ein Exemplar beiliegt, hat sich nach den gemachten Erfahrungen als sehr reformbedürftig herausgestellt und erscheint eine Abänderung derselben schon aus dem Grunde notwendig, weil einige Bestimmungen derselben so insbesonders jene hinsichtlich des Beziehens eines Standplatzes bisher weder durchgeführt wurden, noch auch aus Billigkeitsgründen in dem Sinne, wie sie in der bestehenden Fiakerordnung enthalten sind, durgeführt werden können. Das Amt beert sich demnach nach Einvernehmen des Wachinspectors und Polizei-Commissärs einen Entwurf einer neuen FiakerOrdnung zur weiteren Beschlußfassung seitens des löblichen Gemeinderates vorzulegen und zu bemerken, daß vor dessen endgiltiger Genehmigung die corporative Einvernahme der hiesigen Fiaker oder von selben gewälten Vertrauensmänner
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