6. G.R. Holub verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinde- rat! Die bestehende Fiacker-Ord- nung vom 2. Oktober 1868 von wel- cher ein Exemplar beiliegt, hat sich nach den gemachten Erfahrungen als sehr reformbedürftig heraus- gestellt und erscheint eine Abän- derung derselben schon aus dem Grunde notwendig, weil eini- ge Bestimmungen derselben so ins- besonders jene hinsichtlich des Be- ziehens eines Standplatzes bisher weder durchgeführt wurden, noch auch aus Billigkeitsgrün- den in dem Sinne, wie sie in der bestehenden Fiaker- ordnung enthalten sind, dur- geführt werden können. Das Amt beert sich demnach nach Einvernehmen des Wachinspectors und Polizei-Commissärs einen Entwurf einer neuen Fiaker- Ordnung zur weiteren Be- schlußfassung seitens des löb- lichen Gemeinderates vorzu- legen und zu bemerken, daß vor dessen endgiltiger Ge- nehmigung die corporative Einvernahme der hiesigen Fiaker oder von selben ge- wälten Vertrauensmänner
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