3 Jahren gewält zu werden. Steyr am 20. Februar 1880. Iglseder.“ Hiezu verliest Referent folgen- den Sektions-Antrag: „Das Ausscheiden der genannten 8 Gemeinderäte wird zur Kenntnis genommen und die Ausschreibung der Neu- wahl von 9 Gemeinderäten auf die Dauer von 3. Jahren beantragt.“ Beschluss nach Antrag Z 2021 4. G. R. Holub verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Ge- meinderat! - Nach § 35 G. St. ist die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates durch ei- gene Wahl-Comissionen zu leiten, welche auf Vorschlag des Bürgermeisters von dem Gemeinderate für jeden Wahlkörper aus 5 stimmberech- tigten Gemeinde-Mitglie- dern nieder zusetzen sind. Auf Grund dessen erlaubt sich das Amt über Anord- nung der Herrn Bürgermei- ster dem löblichen Gemein- derathe für diese Gemeinde- rats-Wahlen zu Mitgliedern
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