jährlich im Monate März der dritte Theil oder die dem dritten Theile zunächst kommende Zal der Mitglieder des Gemeinderathes von ihrer Stelle auszuscheiden und ist durch Neugewälte aus den Walkörpern, von welchen die ausscheidenden Mitglieder gewählt worden, zu ersetzen. Diese Ausscheidung trifft nachstehende, im Jahre 1877 auf die Dauer von 3 Jahren gewälten Gemeinderats-Mitglieder und zwar aus dem II. Wahlkörper die Herrn Franz Jäger von Waldau, Anton Mayr, Matthias Perz, Josef Reder und Johann Redl und aus dem III. Wahlkörper die Herrn Leopold Huber, Anton Jäger v. Waldau und Franz Schachinger Ausserdem ist für den am 29 Mai 1879 mit Tod abgegangenen Herrn Moriz Crammer im Sinne des § 40 Absatz 6 des G. St. Seitens des I. Wahlkörpers eine Neuwal mit der Giltigkeitsdauer von 3 Jahren vorzunehmen. Auf Grund dieser Darstellung hätten demnach im März d.J. ein Gemeinderats - Mitglied aus dem ersten 5 aus dem zweiten und 3 aus dem dritter Walkörper auf die Dauer von
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2