jährlich im Monate März der dritte Theil oder die dem dritten Theile zunächst kommende Zal der Mit- glieder des Gemeinderathes von ihrer Stelle auszuscheiden und ist durch Neugewälte aus den Walkörpern, von welchen die ausscheidenden Mitglieder gewählt worden, zu ersetzen. Diese Ausscheidung trifft nach- stehende, im Jahre 1877 auf die Dauer von 3 Jahren gewälten Ge- meinderats-Mitglieder und zwar aus dem II. Wahlkör- per die Herrn Franz Jäger von Waldau, Anton Mayr, Matthias Perz, Josef Reder und Johann Redl und aus dem III. Wahl- körper die Herrn Leopold Huber, Anton Jäger v. Waldau und Franz Schachinger Ausserdem ist für den am 29 Mai 1879 mit Tod abgegangenen Herrn Moriz Crammer im Sinne des § 40 Absatz 6 des G. St. Seitens des I. Wahlkörpers eine Neu- wal mit der Giltigkeitsdauer von 3 Jahren vorzunehmen. Auf Grund dieser Darstellung hätten demnach im März d.J. ein Gemeinderats - Mitglied aus dem ersten 5 aus dem zweiten und 3 aus dem dritter Walkörper auf die Dauer von
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