Ratsprotokoll vom 27. Februar 1880

und Norbert Inreiter, Gastwirth, mit welchen dieselben um Aufnahme in die Wählerlisten ersuchen und zwar Ersterer mit der Begründung, daß er laut Anstellungs-Dekret seit Mai v. J. in Steyr stabil angestellt sei und Einkommenssteuer zale; Letzterer, daß er ein besteuertes Gastgewerbe betreibe. Hiezu bemerkt Referent, daß Ersterer laut § 19 Absatz 1. des G. R. den er verliest, dermalen nicht wahlberechtigt sei, weil er noch kein volles Jahr Steuerzaler sei, daher dessen Reclamation keine Folge gegeben werden könne, während Inreiter laut Angabe des Amtes aus Versehen in die Wählerliste nicht aufgenommen worden sei und bei dem Umstande als selber wahlberechtigt erscheine demnach in die Wälerliste aufzu- nehmen sei. Beschluss nach Antrag Z 2186 - 3. GR. Holub verliest nachstehender Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! Nach § 40 G.St. hat all-

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