übernommen habe, glaube er daß die Gemeinde keine weitere Verpflichtung habe, sollte im solche dennoch herantreten, so würde er nachträglich um die Genehmigung für die erfolgte Anschaffung dieses Ofens beim Gemeinderate ansuchen. Es sei dies ein Dringlichkeitsgegenstand gewesen, dessen Erledigung ihm als Bürgermeister zugestanden sei, jedoch müsse er hiezu die nachträgliche Genehmigung des Gemeinderates einholen: G.R. Redl verliest hierauf den Sektion-Antrag, welcher lautet: „Über die erhaltene Mittheilung durch den Herrn Bürgermeister in dieser Angelegenheit ist das vorliegende Schreiben des Centralausschusses des Theaterrenovirungs-Comitees vorläufig zur Kenntnis zu nehmen." Beschluß nach Antrag. Z1924 /:GR. Holub entfernt sich :/ 15. GR. Redl referirt über ein Gesuch des Herrn Franz Hölzl um Bewilligung zu Her-
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