übernommen habe, glaube er daß die Gemeinde keine wei- tere Verpflichtung habe, sollte im solche dennoch herantreten, so würde er nachträglich um die Genehmigung für die er- folgte Anschaffung dieses Ofens beim Gemeinderate ansu- chen. Es sei dies ein Dringlich- keitsgegenstand gewesen, dessen Erledigung ihm als Bür- germeister zugestanden sei, jedoch müsse er hiezu die nachträgliche Genehmigung des Gemeinderates einholen: G.R. Redl verliest hierauf den Sektion-Antrag, welcher lau- tet: „Über die erhaltene Mittheilung durch den Herrn Bürgermeister in dieser Angelegenheit ist das vorlie- gende Schreiben des Central- ausschusses des Theaterreno- virungs-Comitees vorläu- fig zur Kenntnis zu nehmen." Beschluß nach Antrag. Z1924 /:GR. Holub entfernt sich :/ 15. GR. Redl referirt über ein Ge- such des Herrn Franz Hölzl um Bewilligung zu Her-
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