die hiesige Gemeinde oder im Verein mit der Gasanstalt getra- gen werden müssen. Der Vorsitzende führt an, daß bei einem ähnlichen Falle vor 10 Jahren die Gasfabriks-Direktion nur die halben Kosten für die Füllung bean- sprucht habe, welche auch gezalt worden seien, diesmal habe selbe die ganzen Kosten verlangt. Die Gemeindehabe hierü- ber gesagt, daß sie die Beleuchtung nichts an- gehe, sondern daß selbe den Theater-Direktor angehe. Auch habe die Gemeinde nichts ange- ordnet sondern der Theaterdiener habe die Füllung bestellt. Nach- dem die Gemeinde die Zalung nicht lei- sten wollte, so habe sich der Direktor der Gas- fabrik an den Theater- Direktor gewendet welcher jedoch nur für
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