die hiesige Gemeinde oder im Verein mit der Gasanstalt getragen werden müssen. Der Vorsitzende führt an, daß bei einem ähnlichen Falle vor 10 Jahren die Gasfabriks-Direktion nur die halben Kosten für die Füllung beansprucht habe, welche auch gezalt worden seien, diesmal habe selbe die ganzen Kosten verlangt. Die Gemeindehabe hierüber gesagt, daß sie die Beleuchtung nichts angehe, sondern daß selbe den Theater-Direktor angehe. Auch habe die Gemeinde nichts angeordnet sondern der Theaterdiener habe die Füllung bestellt. Nachdem die Gemeinde die Zalung nicht leisten wollte, so habe sich der Direktor der Gasfabrik an den TheaterDirektor gewendet welcher jedoch nur für
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