den Sachverhalt dahin, daß ursprünglich die Gemeinde um Begleichung dieser Forderung angegangen worden sei, welche sich aber auf Grund der mit der Gasfabrik und der Theater Direktion bestehenden Verträge zu deren Begleichung nicht herbeigelassen habe und verliest weiters eine Bestätigung der Gasfabriks-Direktion wonach die Ansicht des Theaterdirektors, daß die Füllung der Gasuhr im Theater mit Spiritus auf 10 Jahre ausreichend sei, als vollkommen richtig bezeichnet wird. Sodann verliest Referent folgenden Sektions-Antrag: Mit Rücksicht auf die eingelangte Äusserung des hiesigen Gasanstalt-Direktors kann die gegenwärtige Theater Direktion zur Einzahlung der Spiritus-Füllungs-Kosten nicht verhalten werden, daher die Bestreitung dieser Kosten entweder durch
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