Ratsprotokoll vom 13. Februar 1880

die Gemeinde bei Herrn Huber bisher diese Erfahrung gemacht habe, so stelle er den Antrag, es sei Herrn Huber der Pacht des Landgefälles auf 3 Jahre zu überlassen unter der Bedingung, daß er sich der aufzustel- lenden Ländordnung füge, widrigens die Gemeinde berechtigt sein solle, dieses Pacht- verhältnis jederzeit aufzuheben. Die Ge- meinde habe eben das Recht die Ländbedin- gungen aufzustellen und diesen habe er sich zu fügen. Der Vorsitzende betont, daß der Pachtvertrag mit Herrn Huber erst dann abgeschlossen werden könne wenn derselbe die Bedingungen kenne. G.R. Dr. Hochhauser erwie- dert, daß nach seiner Meinung überhaupt

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