die Gemeinde bei Herrn Huber bisher diese Erfahrung gemacht habe, so stelle er den Antrag, es sei Herrn Huber der Pacht des Landgefälles auf 3 Jahre zu überlassen unter der Bedingung, daß er sich der aufzustellenden Ländordnung füge, widrigens die Gemeinde berechtigt sein solle, dieses Pachtverhältnis jederzeit aufzuheben. Die Gemeinde habe eben das Recht die Ländbedingungen aufzustellen und diesen habe er sich zu fügen. Der Vorsitzende betont, daß der Pachtvertrag mit Herrn Huber erst dann abgeschlossen werden könne wenn derselbe die Bedingungen kenne. G.R. Dr. Hochhauser erwiedert, daß nach seiner Meinung überhaupt
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