Ratsprotokoll vom 13. Februar 1880

stehe habe für das Abmessen zu sorgen. Er vertrete daher ausserdem, daß er das Gefälle gepachtet habe, auch öffentliche Interessen und müsse daher eine Vertrauensperson der Gemeinde sein. Der Vater des Herrn Huber und er selbst haben das jetzige Geschäft seit vielen Jahren und ihm /: Redner :/ sei nie eine Klage vorgekommen; dasselbe sei im Grossen und Ganzen zur Zufriedenheit abgewickelt worden. In einem solchen Falle wo es sich um die Erfüllung öffentlicher Interessen handle, entscheide nach seiner Überzeugung nicht ein etwas grösserer Pachtschilling sondern der Umstand, daß die Verhältnisse an der Länd so geordnet seien das die Gemeindekeinen Verdruß habe und das Publicum zufrieden sei. Nachdem

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