stehe habe für das Abmessen zu sorgen. Er vertrete daher ausserdem, daß er das Gefälle gepachtet habe, auch öffentliche In- teressen und müsse daher eine Vertrauens- person der Gemeinde sein. Der Vater des Herrn Huber und er selbst ha- ben das jetzige Geschäft seit vielen Jahren und ihm /: Redner :/ sei nie eine Klage vorgekommen; dasselbe sei im Grossen und Ganzen zur Zu- friedenheit abgewickelt worden. In einem solchen Falle wo es sich um die Erfüllung öffent- licher Interessen handle, entscheide nach seiner Überzeugung nicht ein etwas grösserer Pacht- schilling sondern der Umstand, daß die Ver- hältnisse an der Länd so geordnet seien das die Gemeinde- keinen Verdruß habe und das Publicum zu- frieden sei. Nachdem
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2