Ratsprotokoll vom 13. Februar 1880

es sei zwar bei der Gemeinde regelmässig Sitte, daß alle Lieferungen im Offertwege ausgeschrieben und daß unter der Hand nichts weggegeben werde. Dieses Prinzip zu brechen werde hier beantragt. Er für seinen Theil würde dem Antrage der G.R. Reder und Peyrl zustimmen, jedoch aus andern Gründen. Die Gemeinde habe es im gegenwärtigen Falle nicht mit enem gewöhnlichen Pachte zu thun sondern die Person die der Gemeinderat dorthin stelle müsse dafür auch verantwortlich sein und fungire gewiessermassen als Exekutiv-Organ der Gemeinde. Der Pächter habe die Ordnung daselbst aufrecht zu erhalten, hat dafür zu sorgen, daß bezüglich der ankommenden Schiffe kein Streit ent-

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