Zusatz-Antrag stellen man solle es ihm stillschweigend auf 3 Jahre geben, während sich der Gemeinderat vorbehalte zu künden, wenn er sich etwas zu schulden kommen lasse. G.R. Peyer erklärt, sich erinnern zu können, daß in früheren Jahren bei der sogenannten Hölzländ Bestimmungen gewesen seien, daß für die Bürgerschaft gewieß Rücksichten zu tragen seien, sowie daß die Bürgerschaft gewieß Vorzüge zu genießen habe er habe nun wissen wollen obvielleicht in dieser Richtung auch in den neuen Bestimmungen wieder etwas vorkomme, wenn das nicht der Fall sei, so glaube er, es sei vielleicht die Zeit nicht mehr dazu angethan diese Bestimmungen einzuleiten. Weiters möchte er hingreifen auf das was der Bürgermeister als
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