Zusatz-Antrag stellen man solle es ihm stillschwei- gend auf 3 Jahre geben, während sich der Gemein- derat vorbehalte zu kün- den, wenn er sich etwas zu schulden kommen lasse. G.R. Peyer erklärt, sich erin- nern zu können, daß in früheren Jahren bei der sogenannten Hölzländ Bestimmungen ge- wesen seien, daß für die Bürgerschaft gewieß Rücksichten zu tragen sei- en, sowie daß die Bürger- schaft gewieß Vorzüge zu genießen habe er habe nun wissen wollen ob- vielleicht in dieser Richtung auch in den neuen Be- stimmungen wieder etwas vorkomme, wenn das nicht der Fall sei, so glaube er, es sei vielleicht die Zeit nicht mehr dazu angethan diese Bestim- mungen einzuleiten. Weiters möchte er hin- greifen auf das was der Bürgermeister als
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