Ratsprotokoll vom 13. Februar 1880

und sich verpflichtet sichden neuen Pachtbedingnissen vollständig zu fügen. Referent bemerkt, daß er dieses Gesuch vor der Sitzung erhalten und mit den Sektions-Mitgliedern besprochen habe, welche sich auf Grund dieses Schreibens für die Vergebung des Gefälles an Herrn Huber erklärten, daher die Sektion den Antrag stelle der Gemeinderat wolle das Haft- und Ländgefälle dem Herrn Karl Huber um den Betrag per 100 fl der ohnehin zimlich hoch erscheine, pachtweise überlassen. G.R. Anton v. Jäger frägt, auf wie viel Jahre diese Verpachtung erfolgen solle, was Referent dahin beantwortet, daß selbe auf 3 Jahre zu erfolgen hätte.

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