Ratsprotokoll vom 13. Februar 1880

und Ortler es wolle der löbliche Gemeinderat das Haft- und Ländgefälle pachtweise im oder Offertwege der Lizitation ausschreiben, hat die Sektion mit Majorität beschlossen im Offertwege das Haft- und Ländgefälle auszuschreiben, aber mit Vorbehalt der Ratifikation des löblichen Gemeinderates." Referent bemerkt hiezu, daß inzwischen ein Schreiben von Herrn Karl Huber, dem bisherigen Pächter dieses Gefälles eingelaufen sei, welches er gleichfalls verliest und womit Huber die Bitte stellt, ihm dieses Gefälle ohne weitere Ausschreibung pachtweise zu überlassen, sich zur Zalung eines Pachtschillings von jährlich 100 fl statt des bisherigen Betrages per 50 fl bereit erklärt

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