historischen Festzug zu veranstalten die Kosten hiefür nicht bewilligen, sondern an den Gemein- derat appelliren. Mit diesem Zusatze scheine ihm daher die Sache voll- ständig geregelt. Der Gemeinderat könne dem Central-Ausschusse nicht die Hände binden und etwaige Bedenken seien durch den Zusatz- antrag der Sektion vollständig behoben. Es könne eben kein Geld ausgegeben wer- den was die Gemeinde nicht bewillige, nachdem die Gemeinderäthe das, Veto haben, wodurch die Gemeinde salvirt sei. G.R. Peyrl bemerkt, er habe so vernommen, daß selbst über die Kosten- frage das Central-Comi- te zu beschliessen habe; angenommen nun die Gemeinderäthe seien im Central-Ausschusse in der Minorität
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