historischen Festzug zu veranstalten die Kosten hiefür nicht bewilligen, sondern an den Gemeinderat appelliren. Mit diesem Zusatze scheine ihm daher die Sache vollständig geregelt. Der Gemeinderat könne dem Central-Ausschusse nicht die Hände binden und etwaige Bedenken seien durch den Zusatzantrag der Sektion vollständig behoben. Es könne eben kein Geld ausgegeben werden was die Gemeinde nicht bewillige, nachdem die Gemeinderäthe das, Veto haben, wodurch die Gemeinde salvirt sei. G.R. Peyrl bemerkt, er habe so vernommen, daß selbst über die Kostenfrage das Central-Comite zu beschliessen habe; angenommen nun die Gemeinderäthe seien im Central-Ausschusse in der Minorität
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