Anspruch habe, der so viele Opfer gebracht habe und sei es eine Pflicht der Pietät, die die Gemeinde zu erfüllen habe. Faist habe ohnehin eine anständige Pfründe. G.R. Anton v. Jäger erklärt, er würde gegen den Antrag des G.R. Dr. Hochhauser nichts entgegen haben, wenn es sich in diesem Falle nicht gerade darum handle, daß der andere welcher um die gleiche Pfründe ansuche, nicht in der Lage gewesen sei, der Gemeinde grössere Dienste zu leisten. Wenn der Vogl auf eine andere Art etwas zugewendet werden wolle, so habe er nichts dagegen, aber dieß soll nicht auf Kosten der anderen Armen geschehen. G.R. Dr. Hochhauser erwiedert, daß dies nicht richtig sei, denn er habe aus der Competenten-Tabelle entnommen,
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