Anspruch habe, der so viele Opfer gebracht habe und sei es eine Pflicht der Pie- tät, die die Gemeinde zu erfüllen habe. Faist habe ohnehin eine anstän- dige Pfründe. G.R. Anton v. Jäger erklärt, er würde gegen den An- trag des G.R. Dr. Hochhauser nichts entgegen haben, wenn es sich in diesem Falle nicht gerade darum handle, daß der andere welcher um die gleiche Pfründe ansuche, nicht in der Lage gewe- sen sei, der Gemeinde grössere Dienste zu lei- sten. Wenn der Vogl auf eine andere Art etwas zugewendet werden wolle, so habe er nichts da- gegen, aber dieß soll nicht auf Kosten der anderen Armen geschehen. G.R. Dr. Hochhauser erwie- dert, daß dies nicht richtig sei, denn er habe aus der Competenten-Tabelle entnommen,
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