vom Stadtpfarramte zu Gunsten der Vogl ange- führte Umstand wohl alle Beachtung verdiene. Es sei nicht zu leugnen, daß ihr Gatte, sowol als Mitglied des Gemeinde- rathes, als auch als Ar- menvater sich grosse Ver- dienste um die Gemein- de erworben habe, die Gemeinde werde dieß jederzeit anerkennen und bemüht sein, der Witwe unterstützend an die Seite zu treten, die selbe habe es bereits ge- than, als ihr eine Pfründe mit täglich 15 xr verliehen worden sei und wer- de auch in Zukunft auf sie bedacht sein. Er glau- be aber, man könne beim besten Willen im vorliegenden Falle nicht für Vogl eintre- ten; es sei zwischen ihr und Faist ein Unter- schied von 24 Jahren indem erstere 55 und letzterer 79 Jahre alt sei. Ausserdem werde der
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