vom Stadtpfarramte zu Gunsten der Vogl angeführte Umstand wohl alle Beachtung verdiene. Es sei nicht zu leugnen, daß ihr Gatte, sowol als Mitglied des Gemeinderathes, als auch als Armenvater sich grosse Verdienste um die Gemeinde erworben habe, die Gemeinde werde dieß jederzeit anerkennen und bemüht sein, der Witwe unterstützend an die Seite zu treten, die selbe habe es bereits gethan, als ihr eine Pfründe mit täglich 15 xr verliehen worden sei und werde auch in Zukunft auf sie bedacht sein. Er glaube aber, man könne beim besten Willen im vorliegenden Falle nicht für Vogl eintreten; es sei zwischen ihr und Faist ein Unterschied von 24 Jahren indem erstere 55 und letzterer 79 Jahre alt sei. Ausserdem werde der
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