die Gasfabrik nicht bedeutende Opfer bringen werde und weil selbe in Aussicht stünden, so solle man auf diesen Gegenstand übergehen und den Betrag zalen. Der Theater Direktor sei nicht schuldig denselben zu zalen, schuldig sei die Gemeinde, daher sich der Gemeinderath nicht dagegen aufhalten solle. Hienach wird der Theil des Sektions-Antrages auf Zalung des ganzen Betrages angenommen Z. 1361. 6. G.R Leopold Huber referirt in folge Zurufes des G.R. Ploberger, er solle die Angelegenheit mündlich vortragen, weil man sie so besser verstehe mündlich über eine Schreiben der städt. ArmenCommission mit welchen
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