Ratsprotokoll vom 13. Februar 1880

Erfolg habe die Gemeinde die Verpflichtung zur Zalung habe. G.R. Dr. Hochhauser kann der vorliegenden Frage keine solche Bedeutung geben, daß man sich bei diesem Gegenstande lange aufhalten solle. Der Betrag sei zu untergeordnet als daß man diesfalls mit Unterhandlungen an die Gasfabrik herantreten und von derselben einen Nachlaß begehren solle, dies scheine ihm für die grosse Gemeinde Steyr nicht am Platze. Mann solle sich wegen Zalung dieses Betrages nicht aufhalten und denselben begleichen. Es werde heuer genug Gelegenheit geben wo die Gasfabrik zu Leistungen herangezogen werden würde. Die Gemeinde werde ihr Fest nicht abhalten können, ohne daß

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