Ratsprotokoll vom 13. Februar 1880

G.R. Mayr erwiedert, daß die Anzeige wegen Dringlichkeit aus triftigen Gründen, welche er auseinandersetzt, nicht rechtzeitig habe erfolgen können. Der Vorsitzende bemerkt hiezu, daß eine Anzeige hievon auch nicht notwendig gewesen sei, weil die Gemeinde vertragsmässig nicht verpflichtet sei die Kosten hiefür zu zalen. G.R. Mayr zitirt den Paragraf aus dem Vertrage mit der Gasfabrik, verweist auf die Verdienste des Theater-Direktors, daher dürfe man dem Manne diese Last nicht hinauf werfen solle und erklärt für den Sektions-Antrag in der Richtung zu stimmen, daß man sich mit der Gasfabrik ins Einvernehmen setzen solle und wenn dies keinen

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