Man wisse, daß der Vor- gänger dort viel Schotter habe wegführen lassen, theils unentgeldlich theils gegen 10 x per Fuhr; es lasse sich nicht absprechen, dass Herr Jäger etwas dafür verlangen könne, nur wäre er nicht da- für, dass man ihm den ganzen Betrag zale, son- dern man solle unter- handeln. G. R. Reder bemerkt, er möchte auf eine wei- tere Unterhandlung nicht eingehen. G. R. Holub erklärt, er könne nicht einsehen, dass die Gemeinde ei- nen Fehler begangen habe. Ein Fehler hätte nur dann stattgefun- den, wenn die Gemein- de dort nie einen Schotter bezogen hätte, nachdem man den- selben aber stets un- entgeldlich daselbst bezogen habe, so habe man vorausgesetzt,
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