Man wisse, daß der Vorgänger dort viel Schotter habe wegführen lassen, theils unentgeldlich theils gegen 10 x per Fuhr; es lasse sich nicht absprechen, dass Herr Jäger etwas dafür verlangen könne, nur wäre er nicht dafür, dass man ihm den ganzen Betrag zale, sondern man solle unterhandeln. G. R. Reder bemerkt, er möchte auf eine weitere Unterhandlung nicht eingehen. G. R. Holub erklärt, er könne nicht einsehen, dass die Gemeinde einen Fehler begangen habe. Ein Fehler hätte nur dann stattgefunden, wenn die Gemeinde dort nie einen Schotter bezogen hätte, nachdem man denselben aber stets unentgeldlich daselbst bezogen habe, so habe man vorausgesetzt,
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