verein habe ich allerdings voriges Jahr einige Fuhren Schotter unentgeldlich bewilligt, nachdem derselbe aber dermalen ein grösseres Quantum zum Bezuge hergerichtet hat, so werde ich auch hiefür die Zalung verlangen. Ich bin daher nicht in der Lage, von meiner Forderung pr 68 fl 40 x für abgenommene 228 Fuhren Schotter à 30 x abzugehen, und muss bitten, daß mir die Zalung hiefür angewiesen werde. Karl v. Jäger. Zur Beglaubigung Amtmann." Hiezu verliest Referent folgenden Sektions-Antrag: "Die Sektion stellt den Antrag, daß dem Herrn Rechnungsleger der geforderte Betrag pr Fuhr 30 x für dermalen auszubezalen bewilligt werde, glaubt jedoch erwähnen zu müssen, in Zukunft eine billigere Bezugsquelle
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