der Weg verschmälert und verengt würde. Der Vorsitzende erwiedert, dass an den gegenwärtig bestehenden Verhältnisse jetzt nichts geändert werde. Als Pächter der Sägemüle sei derselbe berechtigt, dortselbst sein Material abzulagern was sich aber mit der Zeit aufhören werde, nachdem der bezügliche Pacht bald erlösche. G R. Holub macht aufmerksam, dass Herr Reder angesucht habe, ihm das Eigenthumsrecht auf diesen Platz zuzuerkennen, hierauf sei die Sektion ohnehin nicht eingegangen, sondern habe dieselbe der Gemeinde das Eigenthumsrecht selbst vorbehalten und den Anrainern nur das Benützungsrecht eingeräumt. Nach weiteren Erörterungen des Vorsitzenden über den Umfang der hier in Frage kommenden
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