genden Antrag: "Die Sek- tion glaubt, daß mit dem Antrage vom 9. d. Mts. die Interessen aller Betheiligten gewahrt sind, deshalb sie diesen Antrag zur Annahme empfielt." Hiezu verliest Referent diesen früheren Sektions- Antrag, welcher lautet: "Es sei das Eigenthum des Herrn Josef Reder auf die Bauarea des Fischergeschirrs Haus Nr. 360 anzuerken- nen; dagegen sei ein Eigenthum desselben auf die Parzelle Nr. 211 nicht anzuerkenen, diese Parzelle sei vielmehr als Ortsraum der Gemein- de Steyr im neuen Grundbuche mit dem Bemerken einzutra- gen, das dem Herrn Reder unbeschadet der Rechte Dritter das Be- nützungsrecht wie bisher hierauf zusteht." Der Vorsitzende bemerkt hiezu, dass bei Eröffnung der neuen Grundbuchs-Ein-
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