mit allh. Entschliessung vom 11. Jänner l. J. die provisorische Forterhebung der Pflaster und Brückenmauth in der Stadt Steyr in dem bisherigen Ausmasse, vorbehaltlich der verfassungsmässigen Behandlung dieser Angelegenheit durch den obösterr. Landtag allergnädigst zu genehmigen geruht. In Folge hohen Erlasses des kk. Ministeriums des Innern vom 12. Jänner l. J. Z. 556 setze ich Euer Wolgeboren mit Bezug auf den Bericht vom 15. Dezember v. J. Z. 12350 mit dem Beifügen in die Kenntnis, dass unter Einem hievon an den oö LandesAusschuss in Linz die Mittheilung erfolgt. Linz am 13. Jänner 1880. für den kk. Statthalter Metternich. Wird zur Kenntnis genommen. Z. 660. d. Ein Schreiben des Herrn
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