direkten Steuern und eine 30 %igen Zuschlag zur Ver- zehrungssteuer einzu- heben, zu genehmigen, weil den gesetzlichen Vor- schriften entsprochen wor- den ist, und weil gegen die einzelnen Prälimi- nars-Positionen auch keine Einwendung eingebracht worden ist. Die erfolgte Genehmi- gung obiger Umlage resp. obigen Zuschlages ist in der Gemeinde zu ver- lautbaren. Die mit dem Berichte vom 29. De- zember 1879 Z. 12651 vorge- legten Akten folgen zurück. Vom oö Landes- Ausschusse Linz am 8. Jänner 1880. Der Landes- hauptmann Dr. Eigner." Wird zur Kenntnis genommen Z. 517. c. Folgenden Erlass des kk. Statthalterei-Präsidiums Linz: "Z. 106 Präs. An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Seine kk. Apo- stolische Majestät haben
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