und spricht seine An- sicht aus, daß, nachdem in Deutschland und Eng- land kein Vorrat von Eisen vorhanden sei die Preise in Österreich not- wendig hinaufgehen müssen. G.R. Anton v. Jäger erwie- dert befürchtet, daß der- jenige welcher die Her- stellung der Wasserlei- tung übernehme der Gemeinde die Röhren nicht abnehmen werde, da er an dieselbe nicht gebunden sei. G.R. Dr. Hochhauser erwi- dert dass die Gemein- de dieß ja in die Offert- bedingnisse setzen könne. GR. Anton v. Jäger wirft ein, dass denn der Un- ternehmer für die Herstellung der Wasser leitung nicht Garantie leisten werde. G.R. Dr. Hochhauser ent- gegnet es wäre über
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