Ratsprotokoll vom 9. Jänner 1880

und spricht seine Ansicht aus, daß, nachdem in Deutschland und England kein Vorrat von Eisen vorhanden sei die Preise in Österreich notwendig hinaufgehen müssen. G.R. Anton v. Jäger erwiedert befürchtet, daß derjenige welcher die Herstellung der Wasserleitung übernehme der Gemeinde die Röhren nicht abnehmen werde, da er an dieselbe nicht gebunden sei. G.R. Dr. Hochhauser erwidert dass die Gemeinde dieß ja in die Offertbedingnisse setzen könne. GR. Anton v. Jäger wirft ein, dass denn der Unternehmer für die Herstellung der Wasser leitung nicht Garantie leisten werde. G.R. Dr. Hochhauser entgegnet es wäre über

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