stelle, den Bedarf der eisernen Röhren auszuschreiben. Der Vorsitzende bemerkt hiezu daß es sich nicht um die Röhren-Anschaffung allein, sondern überhaupt um die Herstellung der Wasserleitung handle; es müßte diesfalls vom Bauamte der erforderliche Bericht vorgelegt werden. G.R. Dr. Hochhauser ist mit diesem Vorgang nicht einverstanden. Er sehe nicht ein, warum die Gemeinde die Röhren allein ausschreiben und sich dieselben bestellen könne, warum sie warten solle, bis das Eisen theurer werde; sie könne ja dem Bauunternehmer die Röhren um den Preis geben, um den sie die selben angeschafft habe. Er sei daher auch heute gegen die Ausschreibug der ganzen Herstellung
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