zwecke indem es ganz richtig sei, daß dann die selben sich die Sache besser überlegen können. Man solle daher heute von einer Beschlußfassung Umgang nehmen, damit die Anrainer ihre Eingabe an die Gemeinde machen könnten, da sonst wenn heute schon ein Beschluss gefaßt würde eine ProtokollAufnahme mit den Betheiligten nichts mehr nützen würde. GR. Dr. Hochhauser gibt im Nahmen der I. Sektion die Erklärung ab, daß dieselbe gegen die Absetzung dieses Gegenstandes von der heutigen Tagesordnung nichts einzuwenden habe. G.R. Franz v Jäger frägt, ob man durch eine Einräumung des Benutzungsrechtes an Herrn Reder nicht darin
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