Herren Reder, Stohl, Ludwig Werndl und auch die Gemeinde selbst hinsicht- lich ihrer Rechte auf den Zugang zu ihrer Wasser- leitungs-Anlage, ihre diesfälligen Rechte gewährt bleiben müßten. Dieß geschehe aber vollständig durch den Sektions-An- trag wonach es ja allen Betheiligten frei stün- de ihre diesfälligen Rechte eintragen zu lassen. Es sei schon eine Commission einmal ab- gehalten worden und werde auch eine neue Commission nichts an- deres konstatiren als was ohnehin aus dem vorliegenden Plane ersichtlich sei. Übrigens sei ja mit dem Sektions- Antrage der Gegen- stand überhaupt noch nicht erledigt. Man wisse ja nicht, ob nicht Herr Reder gegen diesen Beschluss rekurire, und ob nicht andere Personen Rechte er-
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