Herren Reder, Stohl, Ludwig Werndl und auch die Gemeinde selbst hinsichtlich ihrer Rechte auf den Zugang zu ihrer Wasserleitungs-Anlage, ihre diesfälligen Rechte gewährt bleiben müßten. Dieß geschehe aber vollständig durch den Sektions-Antrag wonach es ja allen Betheiligten frei stünde ihre diesfälligen Rechte eintragen zu lassen. Es sei schon eine Commission einmal abgehalten worden und werde auch eine neue Commission nichts anderes konstatiren als was ohnehin aus dem vorliegenden Plane ersichtlich sei. Übrigens sei ja mit dem SektionsAntrage der Gegenstand überhaupt noch nicht erledigt. Man wisse ja nicht, ob nicht Herr Reder gegen diesen Beschluss rekurire, und ob nicht andere Personen Rechte er-
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