Anlage des neuen Grundbuches sei man auf diesen Umstand aufmersam geworden. Die Verbauung dieser Bauarea sei nun nichts neues, dieselbe sei schon lange verbaut und sei nur ein kleiner Theil von der Grund-Parzelle 211 dazu genomnen worden, als man das neue Haus aufgeführt habe, daher habe die Sektion mit Rücksicht auf, diesen langen Bestand beantragt, es sei Herrn Reder das Eigenthum auf diese Parzelle zuzuerkennen, hinsichtlich welcher er früher auch nur ein Benützungsrecht gehabt habe. Auch für die Parzelle 211 soll nach ihren bestehenden Ausmasse ene neue Grundbuchs-Einlage eröffnet werden, bei welcher die Gemeinde an den Besitz zu schreiben sei, während den angrenzenden Nachbarn, seien es dann die
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