Beschlufs gefaßt worden sei, diese Commission abzuhalten sei. G.R. Franz v. Jäger bemerkt, es sei ihm folgender Um- stand nicht recht klar. Herr Reder habe das Benüt- zungsrecht um 60 fl abge- löst. Der Sektionsantrag gehe nun dahin, daß ihm die grundbücherliche Ein- tragung dieses Benutzüngs- rechtes zu gestatten sei. Er glaube, dass die Gemeinde hiemit sich etwas vergebe und daß auch die beiden andern Nachbarn zu kurz kämen; er könne dann seinen Betrieb weiter ausdehnen und es wie- der Mißheligkeiten heraus- kommen; man solle daher vorsichtig sein. G.R. Dr. Hochhauser erwie- dert, daß Herr Reder hiefür früher 3 fl Erbpachtzins ge- zalt habe. Nach dem kais. Patente vom Jahre 1853 über die Grundablösung habe er jedoch diesen
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