Ratsprotokoll vom 9. Jänner 1880

werden zu können, dieser Gegenstand auf die näch- steSitzung vertagt werden solle. GR. Dr. Hochhauser erwie- dert es sei richtig, daß bei der letzten Sitzung die Abhaltung einer Commissio- nellen Erhebung voraus- gesetzt worden sei, und zwar aus dem Grunde, weil der Akt nicht ergänzt gewesen sei und weil daher nicht mit Sicherheit habe entnommen wer- den können, wie das Eigenthum und das Be- nützungsrecht sich von einander schieden. Durch die Ergänzung der Akten sei die Frage vollständig klar und kein Zweifel, daß Herrn Reder das Eigen- thumsrecht auf die Par- zelle 160 zustehe, daher die Gemeinde ihm das Eigenthum, welches er bereits habe, weil dessen Anerkennung von Seite der Gemein- de aus dem Bauprotokolle vom Jahr 1871 hervorgehe,

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