Ratsprotokoll vom 9. Jänner 1880

Parzelle als Ortsraum der Gemeinde Steyr verbleibe und dass Herrn Reder hierauf das Benützungsrecht unbeschadet der Rechte dritter zuerkannt werden solle. Es könnte diese Angelegenheit auch vollständig geordnet werden, wenn von Seite des Herrn Stohl und Herrn Ludwig Werndl der Gemeinde ihre Besitzrechte angezeigt würden in welchem Falle dann bei der neuen GrundbuchsAnlage nebst dem Benützungsrechte des Herrn Reder auch jenes der Herrn Stohl und Ludwig Werndl nach Maßgabe ihres heutigen Besitzstandes eingetragen werden könnten. Der Antrag der Sektion gehe nun dahin: Es sei das Eigenthum des Herrn Josef Reder auf die Bau-Area des Fischergeschirrs Haus Nro 360 anzuerkenben. Dagegen sei ein Eige-

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