für diesen Punkt gemäß § 67 G.St. ab :/ G.R. Dr. Hochhauser erstattet den Sektionsbericht über die Eingabe des Herrn Josef Reder wegen Eröffnung eines Grundbuchsfoliums für das sogenannte Fischergeschirr und bemerkt, es sei der Inhalt dieser Eingabe, laut welcher Herr Reder verlange, daß ihm das Eigenthum auf die Parzelle 160, wo gegenwärtig das Fischergeschirr stehe sowie auf den Grundfleck vor demselben, nämlich auf Parzelle 211 zuerkannt werden möge, in der letzten GemeinderatsSitzung bekannt gegeben, eine Beschlussfassung hierüber aber damals vertagt worden, weil das Material, welches zur gründlichen Prüfung dieser Angelegenheit nöthig gewesen sei, nicht vollständig gesammelt gewesen sei. Mittlerweile sei der Akt
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