Ratsprotokoll vom 9. Jänner 1880

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 9. Jänner 1880 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protokoll über die I. Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr am 9. Jänner 1880. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Georg Pointner Der Vizebürgermeister: Gustav Gschaider Die Gemeinderäte Josef Haller Anton Landsiedl Dr. Johann Hochhauser Anton Mayr Karl Holub Matthias Perz Josef Huber Josef Peyrl Leopold Huber Franz Ploberger Anton Jäger v. Waldau Johann Redl Karl Jäger v. Waldau Franz Schachinger Franz Jäger v. Waldau Wenzl Wenhart Franz Wickhoff Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leopold Anton Iglseder Beginn der Sitzung 3 Uhr N.M.

Raths-Protokoll über die I. Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr am 9. Jänner 1880. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Georg Pointner Der Vizebürgermeister: Gustav Gschaider Die Gemeinderäte Josef Haller Anton Landsiedl Dr. Johann Hochhauser Anton Mayr Karl Holub Matthias Perz Josef Huber Josef Peyrl Leopold Huber Franz Ploberger Anton Jäger v. Waldau Johann Redl Karl Jäger v. Waldau Franz Schachinger Franz Jäger v. Waldau Wenzl Wenhart Franz Wickhoff Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leopold Anton Iglseder Beginn der Sitzung 3 Uhr N.M.

Tagesordnung I. Sektion 1. 2. Berichte über die Thätigkeit der städt. Sicherheitswache und der städt Gewölbe- und Feuerwache im Jahre 1879. 3. Gesuch des Herrn Johann Reichweger um Verleihung des Bürgerrechtes 4. Sektionsbericht über die Eingabe des Herrn Josef Reder wegen Eröffnung eines Grundbuchsfoliums für das sogenannte Fischerge- schirr. 5. Gesuch des Bürger-CorpsCommando um Gestattung der Führung des Stadtwappens auf der Fahne. 6. Eingabe wegen Zuweisung von Kanzleien. II. Sektion 7. Gesuch des Vereines zur Förderung der Blindenbildung um eine Unterstützung 8. Gesuch um Nachlaß einer rückständigen GemeindeUmlage. 9. Note der ob der ennsischen

Tagesordnung I. Sektion 1. 2. Berichte über die Thätigkeit der städt. Sicherheitswache und der städt Gewölbe- und Feuerwache im Jahre 1879. 3. Gesuch des Herrn Johann Reichweger um Verleihung des Bürgerrechtes 4. Sektionsbericht über die Ein- gabe des Herrn Josef Reder wegen Eröffnung eines Grundbuchsfoliums für das sogenannte Fischerge- schirr. 5. Gesuch des Bürger-Corps- Commando um Gestattung der Führung des Stadtwappens auf der Fahne. 6. Eingabe wegen Zuweisung von Kanzleien. II. Sektion 7. Gesuch des Vereines zur Förderung der Blindenbil- dung um eine Unter- stützung 8. Gesuch um Nachlaß einer rückständigen Gemeinde- Umlage. 9. Note der ob der ennsischen

Landes-Brand-Assekuranz pcto Versicherung der städt. Realitäten. 10. 11. Amtsbericht und Protokollar- gesuch wegen Vermietung des Verschleißgewölbes N°. 1 beim Bürgerspital. III. Sektion 12. Offertbegebung der Liefe- rung von Wasserleitungs- röhren. 13. Offertbegebung der Mate- rial-Lieferungen. 14. Offertbegebung der Lieferung von Schulbänken. IV. Sektion 15. Statthalterei-Erlaß wegen Erstattung des Präsentations- Vorschlages für ein Cosmas Mann'sches Stipendium. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung konstatirt die An- wesenheit der zur Beschluss- fähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats- Mitgliedern und bemerkt, daß er dem Gemeinde

Landes-Brand-Assekuranz pcto Versicherung der städt. Realitäten. 10. 11. Amtsbericht und Protokollargesuch wegen Vermietung des Verschleißgewölbes N°. 1 beim Bürgerspital. III. Sektion 12. Offertbegebung der Lieferung von Wasserleitungsröhren. 13. Offertbegebung der Material-Lieferungen. 14. Offertbegebung der Lieferung von Schulbänken. IV. Sektion 15. Statthalterei-Erlaß wegen Erstattung des PräsentationsVorschlages für ein Cosmas Mann'sches Stipendium. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlussfähigkeit erforderlichen Anzal von GemeinderatsMitgliedern und bemerkt, daß er dem Gemeinde

Rathe mehrere Mittheilungen zu machen habe die er jedoch erst nach Schluß der TagesOrdnung vorbringen werde. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen. I. Sektion 1. 2. G.R. Holub referirt über die Berichte des städt. Wachinspektors über die Thätigkeit der städt Sicherheitswache und der Gewölbe und FeuerWache im Jahre 1879 und werden dieselben zur Kenntnis genommen, Z. 33 u. 37. 3. G.R. Holub verliest das Gesuch des Herrn Johann Reichweger um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxen und stellt namens der Sektion den Antrag auf Genehmigung dieses Ansuches. Beschluss nach Antrag Z 123819 4. /: G.R. Anton v. Jäger tritt

Rathe mehrere Mittheilungen zu machen habe die er jedoch erst nach Schluß der Tages- Ordnung vorbringen wer- de. Hierauf wird zur Tagesord- nung übergegangen. I. Sektion 1. 2. G.R. Holub referirt über die Berichte des städt. Wachin- spektors über die Thätigkeit der städt Sicherheitswache und der Gewölbe und Feuer- Wache im Jahre 1879 und werden dieselben zur Kenntnis genommen, Z. 33 u. 37. 3. G.R. Holub verliest das Ge- such des Herrn Johann Reich- weger um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxen und stellt namens der Sektion den Antrag auf Genehmigung dieses An- suches. Beschluss nach Antrag Z 123819 4. /: G.R. Anton v. Jäger tritt

für diesen Punkt gemäß § 67 G.St. ab :/ G.R. Dr. Hochhauser erstattet den Sektionsbericht über die Eingabe des Herrn Josef Reder wegen Eröffnung eines Grundbuchsfoliums für das sogenannte Fischer- geschirr und bemerkt, es sei der Inhalt dieser Eingabe, laut welcher Herr Reder verlange, daß ihm das Eigenthum auf die Parzelle 160, wo gegenwär- tig das Fischergeschirr stehe sowie auf den Grundfleck vor demselben, nämlich auf Parzelle 211 zuerkannt werden möge, in der letzten Gemeinderats- Sitzung bekannt gegeben, eine Beschlussfassung hierüber aber damals vertagt worden, weil das Material, welches zur gründlichen Prüfung dieser Angelegenheit nöthig gewesen sei, nicht vollständig gesammelt gewesen sei. Mittler- weile sei der Akt

für diesen Punkt gemäß § 67 G.St. ab :/ G.R. Dr. Hochhauser erstattet den Sektionsbericht über die Eingabe des Herrn Josef Reder wegen Eröffnung eines Grundbuchsfoliums für das sogenannte Fischergeschirr und bemerkt, es sei der Inhalt dieser Eingabe, laut welcher Herr Reder verlange, daß ihm das Eigenthum auf die Parzelle 160, wo gegenwärtig das Fischergeschirr stehe sowie auf den Grundfleck vor demselben, nämlich auf Parzelle 211 zuerkannt werden möge, in der letzten GemeinderatsSitzung bekannt gegeben, eine Beschlussfassung hierüber aber damals vertagt worden, weil das Material, welches zur gründlichen Prüfung dieser Angelegenheit nöthig gewesen sei, nicht vollständig gesammelt gewesen sei. Mittlerweile sei der Akt

ergänzt worden und habe er sich Mühe gegeben, denselben durchzustudiren. Die Frage zerfalle in zwei Theile nämlich erstens in den Anspruch auf die Parzelle 160, wo das Fischergeschirr stehe und zweitens in den Anspruch auf die Parzelle 211, den Vorplatz hievon. Was den Anspruch des Herrn Reder auf die Bauarea des Fischergeschirrs anbelange so sei derselbe nach der Aktenlage vollständig begründet. Es sei nämlich laut alten Grundbuches über das Haus N°. 53 Ort schon seinerzeit von dem Vorfahrer des gegenwärtigen Besitzers im die grundbücherliche Übertragung des Eigenthumsrechtes auf dieses Fischergeschirr angesucht und damals vom Magistrat auch bewilligt worden. Bei der Verhandlung über den Bau des

ergänzt worden und habe er sich Mühe gegeben, denselben durchzustudiren. Die Frage zerfalle in zwei Theile nämlich erstens in den Anspruch auf die Parzelle 160, wo das Fischergeschirr stehe und zweitens in den Anspruch auf die Parzelle 211, den Vorplatz hievon. Was den Anspruch des Herrn Reder auf die Bauarea des Fischerge- schirrs anbelange so sei derselbe nach der Aktenlage vollständig begründet. Es sei nämlich laut alten Grundbuches über das Haus N°. 53 Ort schon seinerzeit von dem Vorfahrer des gegen- wärtigen Besitzers im die grundbücherliche Über- tragung des Eigen- thumsrechtes auf die- ses Fischergeschirr an- gesucht und damals vom Magistrat auch bewilligt worden. Bei der Verhandlung über den Bau des

neuen Hauses, welche im Jahre 1871 gepflogen wor- den sei und wo es sich eben um Verwandlung des Fischergeschirrs in ein einstöckiges Ge- bäude gehandelt habe, sei von Seite der Ge- meinde ausdrücklich das Eigenthum desselben auf diesen Platz, welcher verbaut worden sollte anerkannt worden. Es sei daher der Anspruch der Herrn Reder auf die Bauarea seines Hauses Parzelle 160 vollständig begründet und habe daher die Sektion in ihrer gestrigen Sitzung beschlossen zu beantragen. es sei das Eigenthum auf diese Bauarea dem Herrn Reder zuzuer- kennen. Dagegen lasse sich aber aus den Vorakten nicht der Nachweis erbringen, daß Herr Reder der Gemeinde das Eigen- thum auf die Parzelle 211 abgelöst habe.

neuen Hauses, welche im Jahre 1871 gepflogen worden sei und wo es sich eben um Verwandlung des Fischergeschirrs in ein einstöckiges Gebäude gehandelt habe, sei von Seite der Gemeinde ausdrücklich das Eigenthum desselben auf diesen Platz, welcher verbaut worden sollte anerkannt worden. Es sei daher der Anspruch der Herrn Reder auf die Bauarea seines Hauses Parzelle 160 vollständig begründet und habe daher die Sektion in ihrer gestrigen Sitzung beschlossen zu beantragen. es sei das Eigenthum auf diese Bauarea dem Herrn Reder zuzuerkennen. Dagegen lasse sich aber aus den Vorakten nicht der Nachweis erbringen, daß Herr Reder der Gemeinde das Eigenthum auf die Parzelle 211 abgelöst habe.

Aus denselben gehe nur hervor daß er das Benutzungsrecht abgelöst und hiefür seinerzeit bei der Grund-Ablösung an die Gemeinde einen Kapitalbetrag von 60 fl gezalt habe. Auf diese Grundfläche 211 haben auch die Nachbarn Rechte. Es habe nämlich Herr Stohl eine zu seiner Holzlage hinunter führende Thüre und Herr Ludwig Werndl den Zugang zu seiner Säge. Wenn daher Herr Reder wol das Benützungsrecht abgelöst habe, so folge doch daraus nicht ein Recht zur unbedingten Benützung weil mittlerweile andere Besitzrechte erworben worden seien, daher ihm die Gemeinde kein ausschließliches Recht zuerkennen könne. Der SektionsAntrag hinsichtlich des zweiten Punktes gehe daher dahin, daß diese

Aus denselben gehe nur hervor daß er das Be- nutzungsrecht abgelöst und hiefür seinerzeit bei der Grund-Ablö- sung an die Gemein- de einen Kapitalbetrag von 60 fl gezalt habe. Auf diese Grundfläche 211 haben auch die Nachbarn Rechte. Es habe nämlich Herr Stohl eine zu seiner Holzlage hinun- ter führende Thüre und Herr Ludwig Werndl den Zugang zu seiner Säge. Wenn daher Herr Reder wol das Benützungs- recht abgelöst habe, so folge doch daraus nicht ein Recht zur unbe- dingten Benützung weil mittlerweile andere Besitzrechte er- worben worden seien, daher ihm die Gemein- de kein ausschließliches Recht zuerkennen könne. Der Sektions- Antrag hinsichtlich des zweiten Punktes gehe daher dahin, daß diese

Parzelle als Ortsraum der Gemeinde Steyr verblei- be und dass Herrn Reder hier- auf das Benützungsrecht unbeschadet der Rechte dritter zuerkannt wer- den solle. Es könnte die- se Angelegenheit auch vollständig geordnet wer- den, wenn von Seite des Herrn Stohl und Herrn Ludwig Werndl der Ge- meinde ihre Besitzrechte angezeigt würden in welchem Falle dann bei der neuen Grundbuchs- Anlage nebst dem Be- nützungsrechte des Herrn Reder auch jenes der Herrn Stohl und Ludwig Werndl nach Maßgabe ihres heutigen Besitzstan- des eingetragen wer- den könnten. Der An- trag der Sektion gehe nun dahin: Es sei das Eigenthum des Herrn Josef Reder auf die Bau-Area des Fischer- geschirrs Haus Nro 360 anzuerkenben. Dagegen sei ein Eige-

Parzelle als Ortsraum der Gemeinde Steyr verbleibe und dass Herrn Reder hierauf das Benützungsrecht unbeschadet der Rechte dritter zuerkannt werden solle. Es könnte diese Angelegenheit auch vollständig geordnet werden, wenn von Seite des Herrn Stohl und Herrn Ludwig Werndl der Gemeinde ihre Besitzrechte angezeigt würden in welchem Falle dann bei der neuen GrundbuchsAnlage nebst dem Benützungsrechte des Herrn Reder auch jenes der Herrn Stohl und Ludwig Werndl nach Maßgabe ihres heutigen Besitzstandes eingetragen werden könnten. Der Antrag der Sektion gehe nun dahin: Es sei das Eigenthum des Herrn Josef Reder auf die Bau-Area des Fischergeschirrs Haus Nro 360 anzuerkenben. Dagegen sei ein Eige-

thum desselben auf die Parzelle Nro 11 nicht anzuerkennen. Diese Parzelle sei vielmehr als OrtsRaum der Gemeinde Steyr im neuen Grundbuche mit dem Bemerken einzutragen, daß dem Herrn Reder unbeschadet der Rechte dritter das Benützungsrecht wie bisher zusteht.“ G.R. Peyrl bemerkt es sei von 2 Parzellen gesprochen worden. Es handle sich aber noch um eine dritte Parzelle 360. Nach geschehener Aufklärung, dass dies das HausNummer sei, fährt GR. Peyrl fort, es sei in der letzten Sitzung beschlos sen worden, dass bevor dieser Gegenstand vor den Gemeinderat zu bringen sei, früher eine Commission stattzufinden habe, zu welcher die Anrainer einzu-

thum desselben auf die Parzelle Nro 11 nicht anzu- erkennen. Diese Parzelle sei vielmehr als Orts- Raum der Gemeinde Steyr im neuen Grund- buche mit dem Bemer- ken einzutragen, daß dem Herrn Reder unbe- schadet der Rechte dritter das Benützungsrecht wie bisher zusteht.“ G.R. Peyrl bemerkt es sei von 2 Parzellen gespro- chen worden. Es handle sich aber noch um eine dritte Parzelle 360. Nach geschehener Aufklä- rung, dass dies das Haus- Nummer sei, fährt GR. Peyrl fort, es sei in der letzten Sitzung beschlos sen worden, dass bevor dieser Gegenstand vor den Gemeinderat zu bringen sei, früher eine Commission stattzu- finden habe, zu welcher die Anrainer einzu-

laden seien. Dieser Be- schluss sei gefaßt worden damit nicht eine weitere Verzögerung dieser Ange- legenheit Platz greife, son- dern dass man gleich end- gültig entscheiden könne. Nun glaube er, daß bis heute keine Commission stattgefunden habe; hätte dieselbe stattgefunden, so hätte man die Einsprache der Nachbarn vernehmen können und es würde dann vorliegen, daß, wie GR. Dr. Hochhauser bereits er- wähnt habe, jedenfalls auch die Nachbarn auf diese Parzelle Anspruch zu ma- chen haben. Nach dem Sek- tions-Antrage könnte vielleicht dem Herrn Stohl sogar der Zugang zu sei- ner Hütte vermacht wer- den und denn sei auch nicht zu vergessen, daß von diesem Haus der Canal, der Ausguß und alles das un- ter diesem Grunde durch- laufe. Er meine daher, daß es auch heute nichts schaden würde, wenn

laden seien. Dieser Beschluss sei gefaßt worden damit nicht eine weitere Verzögerung dieser Angelegenheit Platz greife, sondern dass man gleich endgültig entscheiden könne. Nun glaube er, daß bis heute keine Commission stattgefunden habe; hätte dieselbe stattgefunden, so hätte man die Einsprache der Nachbarn vernehmen können und es würde dann vorliegen, daß, wie GR. Dr. Hochhauser bereits erwähnt habe, jedenfalls auch die Nachbarn auf diese Parzelle Anspruch zu machen haben. Nach dem Sektions-Antrage könnte vielleicht dem Herrn Stohl sogar der Zugang zu seiner Hütte vermacht werden und denn sei auch nicht zu vergessen, daß von diesem Haus der Canal, der Ausguß und alles das unter diesem Grunde durchlaufe. Er meine daher, daß es auch heute nichts schaden würde, wenn

eine Commission stattfinde, zu welcher die Nachbarn zu laden wären, weil er sich überhaupt sonst nicht getraue, seine Stimme abzugeben, aus Furcht, es könnte der Gemeinde von den beiden Herrn Stohl und Werndl ein Prozess hinauf geworfen worden. Er finde in dieser Sache so etwas heikliches, daß er wol im Namen der Gemeinde-Vertretung wünschen möchte, daß dieselbe recht gründlich vorgenommen werden möge. Er möchte daher seinen Antrag dahin stellen und damit den Antrag von der November-Sitzung aufrecht erhalten dass bevor über diesen Gegenstand ein Beschluß gefaßt werde, eine commissionelle Verhandlung stattzufinden habe, bei welcher die Anrainer zu hören seien, daher, um vollständig schlüssig

eine Commission stattfin- de, zu welcher die Nachbarn zu laden wären, weil er sich überhaupt sonst nicht getraue, seine Stimme abzugeben, aus Furcht, es könnte der Gemeinde von den bei- den Herrn Stohl und Werndl ein Prozess hinauf geworfen worden. Er finde in dieser Sache so etwas heikliches, daß er wol im Namen der Ge- meinde-Vertretung wünschen möchte, daß dieselbe recht gründlich vorgenommen werden möge. Er möchte daher seinen Antrag dahin stellen und damit den Antrag von der Novem- ber-Sitzung aufrecht er- halten dass bevor über diesen Gegenstand ein Beschluß gefaßt werde, eine commissionelle Ver- handlung stattzufinden habe, bei welcher die Anrainer zu hören seien, daher, um vollständig schlüssig

werden zu können, dieser Gegenstand auf die näch- steSitzung vertagt werden solle. GR. Dr. Hochhauser erwie- dert es sei richtig, daß bei der letzten Sitzung die Abhaltung einer Commissio- nellen Erhebung voraus- gesetzt worden sei, und zwar aus dem Grunde, weil der Akt nicht ergänzt gewesen sei und weil daher nicht mit Sicherheit habe entnommen wer- den können, wie das Eigenthum und das Be- nützungsrecht sich von einander schieden. Durch die Ergänzung der Akten sei die Frage vollständig klar und kein Zweifel, daß Herrn Reder das Eigen- thumsrecht auf die Par- zelle 160 zustehe, daher die Gemeinde ihm das Eigenthum, welches er bereits habe, weil dessen Anerkennung von Seite der Gemein- de aus dem Bauprotokolle vom Jahr 1871 hervorgehe,

werden zu können, dieser Gegenstand auf die nächsteSitzung vertagt werden solle. GR. Dr. Hochhauser erwiedert es sei richtig, daß bei der letzten Sitzung die Abhaltung einer Commissionellen Erhebung vorausgesetzt worden sei, und zwar aus dem Grunde, weil der Akt nicht ergänzt gewesen sei und weil daher nicht mit Sicherheit habe entnommen werden können, wie das Eigenthum und das Benützungsrecht sich von einander schieden. Durch die Ergänzung der Akten sei die Frage vollständig klar und kein Zweifel, daß Herrn Reder das Eigenthumsrecht auf die Parzelle 160 zustehe, daher die Gemeinde ihm das Eigenthum, welches er bereits habe, weil dessen Anerkennung von Seite der Gemeinde aus dem Bauprotokolle vom Jahr 1871 hervorgehe,

gar nicht zu vindiciren habe; er möchte daher GR. Peyrl auf die Vorakten verweisen die derselbe lesen möge und woraus erentnehmen werde, daß diese Frage sich der Beschlußfassung des Gemeinderathes entziehe. Was den zweiten Fall anbelange, so seien die Abmachungen, welche sich auf den Bau und die Benützung der Häuser beziehen, kein Gegenstand der Ingerenz des Gemeinderathes. Die beiden Herrn haben sich laut Bauprotokoll vollständig geeint und es sei heute gar keine Frage, wie die beiden zu einander stünden, was den Gemeinderat gar nichts kümmere. Derselbe habe nur zu entscheiden, wie es mit den beiden Parzellen stehe und könne er hierüber schlüssig werden wenn der Sachverhalt aus den Vorakten

gar nicht zu vindiciren habe; er möchte daher GR. Peyrl auf die Vorakten verwei- sen die derselbe lesen möge und woraus er- entnehmen werde, daß diese Frage sich der Be- schlußfassung des Ge- meinderathes entziehe. Was den zweiten Fall an- belange, so seien die Abmachungen, welche sich auf den Bau und die Benützung der Häu- ser beziehen, kein Gegen- stand der Ingerenz des Gemeinderathes. Die beiden Herrn haben sich laut Bauprotokoll voll- ständig geeint und es sei heute gar keine Frage, wie die beiden zu einander stünden, was den Gemeinderat gar nichts kümmere. Derselbe habe nur zu ent- scheiden, wie es mit den beiden Parzellen stehe und könne er hierüber schlüssig wer- den wenn der Sachver- halt aus den Vorakten

klar liege; freistehen müsse es selbstverständlich den beiden Herren, gleich dem Herrn Reder mittelst einem Ansuchen bei der Gemeinde zu bitten, daß ihnen ihr heutiges Be- nützungsrecht zuerkannt werde und könne erst dann, wenn ein solches Ansuchen vorliege die Gemeinde hierüber ent- scheiden und ihnen ihr Benützungsrecht eintra- gen lassen. Solange ein solches Ansuchen nicht vor- liege, sehe er nicht ein, wie der Gemeinderath dazu komme der Agent dieser Herren für die Wahrung ihrer Privatrechte zu sein. Er habe beantragt, dass das Benützungsrecht dem Herrn Reder unbe- schadet der Rechte dritter einzuräumen sei und seien hiemit die Rechte von allen andern vollständig gewahrt, sowie er auch hiemit die Ge- meinde gegen jeden Anprall geschützt habe. Dieß sei seine juridische

klar liege; freistehen müsse es selbstverständlich den beiden Herren, gleich dem Herrn Reder mittelst einem Ansuchen bei der Gemeinde zu bitten, daß ihnen ihr heutiges Benützungsrecht zuerkannt werde und könne erst dann, wenn ein solches Ansuchen vorliege die Gemeinde hierüber entscheiden und ihnen ihr Benützungsrecht eintragen lassen. Solange ein solches Ansuchen nicht vorliege, sehe er nicht ein, wie der Gemeinderath dazu komme der Agent dieser Herren für die Wahrung ihrer Privatrechte zu sein. Er habe beantragt, dass das Benützungsrecht dem Herrn Reder unbeschadet der Rechte dritter einzuräumen sei und seien hiemit die Rechte von allen andern vollständig gewahrt, sowie er auch hiemit die Gemeinde gegen jeden Anprall geschützt habe. Dieß sei seine juridische

Anschauung; übrigens möge der Gemeinderat nach eigenen Gutdünken beschliessen. G.R. Peyrl bemerkt, daß die beiden Herren vielleicht in der Sache schon etwas gethan hätten; nachdem dieselben aber aus dem Gemeinderats-SitzungsProtokoll gelesen hätten, daß bevor über diese Frage ein Beschluß gefaßt würde, zuerst eine Commission stattfinden werde, zu welcher sie geladen würden, so hätten sie geglaubt, daß sie vorläufig keine Eingabe zu machen haben. Er könne sich auf viel weniger wesentliche Sachen erinnern, wo es sich um einen Bau, um einen Weg gehandelt habe und wo man Commissionen veranlaßt habe, zu denen die Nachbarn beigezogen worden seien, destomehr hätte er gemeint, dass bei dem weiteren Umstande, als auch diesfalls ein

Anschauung; übrigens möge der Gemeinderat nach eigenen Gutdünken beschliessen. G.R. Peyrl bemerkt, daß die beiden Herren vielleicht in der Sache schon etwas ge- than hätten; nachdem die- selben aber aus dem Gemeinderats-Sitzungs- Protokoll gelesen hätten, daß bevor über diese Fra- ge ein Beschluß gefaßt würde, zuerst eine Commission stattfinden werde, zu welcher sie ge- laden würden, so hätten sie geglaubt, daß sie vor- läufig keine Eingabe zu machen haben. Er könne sich auf viel weniger we- sentliche Sachen erinnern, wo es sich um einen Bau, um einen Weg gehandelt habe und wo man Commissionen veranlaßt habe, zu denen die Nach- barn beigezogen worden seien, destomehr hätte er gemeint, dass bei dem weiteren Umstande, als auch diesfalls ein

Beschlufs gefaßt worden sei, diese Commission abzuhalten sei. G.R. Franz v. Jäger bemerkt, es sei ihm folgender Um- stand nicht recht klar. Herr Reder habe das Benüt- zungsrecht um 60 fl abge- löst. Der Sektionsantrag gehe nun dahin, daß ihm die grundbücherliche Ein- tragung dieses Benutzüngs- rechtes zu gestatten sei. Er glaube, dass die Gemeinde hiemit sich etwas vergebe und daß auch die beiden andern Nachbarn zu kurz kämen; er könne dann seinen Betrieb weiter ausdehnen und es wie- der Mißheligkeiten heraus- kommen; man solle daher vorsichtig sein. G.R. Dr. Hochhauser erwie- dert, daß Herr Reder hiefür früher 3 fl Erbpachtzins ge- zalt habe. Nach dem kais. Patente vom Jahre 1853 über die Grundablösung habe er jedoch diesen

Beschlufs gefaßt worden sei, diese Commission abzuhalten sei. G.R. Franz v. Jäger bemerkt, es sei ihm folgender Umstand nicht recht klar. Herr Reder habe das Benützungsrecht um 60 fl abgelöst. Der Sektionsantrag gehe nun dahin, daß ihm die grundbücherliche Eintragung dieses Benutzüngsrechtes zu gestatten sei. Er glaube, dass die Gemeinde hiemit sich etwas vergebe und daß auch die beiden andern Nachbarn zu kurz kämen; er könne dann seinen Betrieb weiter ausdehnen und es wieder Mißheligkeiten herauskommen; man solle daher vorsichtig sein. G.R. Dr. Hochhauser erwiedert, daß Herr Reder hiefür früher 3 fl Erbpachtzins gezalt habe. Nach dem kais. Patente vom Jahre 1853 über die Grundablösung habe er jedoch diesen

Grund abgelöst; wenn ihm daher die Gemeinde die Eintragung dieses Rechtes nicht einräume, so könne er sogar die Gemeinde auf Anerkennung dieses Rechtes klagen. Die Rechte der Nachbarn seien durch den Sektions-Antrag gewahrt, übrigens habe er nichts dagegen, daß durch die Bausektion eine Conmission abgehalten werde; deren Abhaltung sei aber nicht Sache der ersten Sektion. Er hebt noch hervor, daß die Anmeldung wegen der Ablösung von Seite der Gemeinde selbst gemacht worden sei, daher, wenn ein Fehler vorliege, diesen die Gemeinde gemacht habe. Der Vorsitzende führt an dass das Fischergeschirr und der angrenzende Grund bisher kene Grundbuhseinlage gehabt haben. Erst durch die

Grund abgelöst; wenn ihm daher die Gemein- de die Eintragung dieses Rechtes nicht einräume, so könne er sogar die Gemeinde auf Aner- kennung dieses Rechtes klagen. Die Rechte der Nachbarn seien durch den Sektions-Antrag gewahrt, übrigens habe er nichts dagegen, daß durch die Bausektion eine Con- mission abgehalten wer- de; deren Abhaltung sei aber nicht Sache der ersten Sektion. Er hebt noch hervor, daß die Anmel- dung wegen der Ablö- sung von Seite der Ge- meinde selbst gemacht worden sei, daher, wenn ein Fehler vorliege, die- sen die Gemeinde ge- macht habe. Der Vorsitzende führt an dass das Fischergeschirr und der angrenzende Grund bisher kene Grundbuhseinlage ge- habt haben. Erst durch die

Anlage des neuen Grund- buches sei man auf die- sen Umstand aufmer- sam geworden. Die Verbauung dieser Bau- area sei nun nichts neu- es, dieselbe sei schon lan- ge verbaut und sei nur ein kleiner Theil von der Grund-Parzelle 211 dazu genomnen worden, als man das neue Haus aufgeführt habe, daher habe die Sek- tion mit Rücksicht auf, diesen langen Bestand beantragt, es sei Herrn Reder das Eigenthum auf diese Parzelle zuzu- erkennen, hinsichtlich welcher er früher auch nur ein Benützungs- recht gehabt habe. Auch für die Parzelle 211 soll nach ihren bestehenden Ausmasse ene neue Grundbuchs-Einlage eröffnet werden, bei welcher die Gemeinde an den Besitz zu schrei- ben sei, während den angrenzenden Nachbarn, seien es dann die

Anlage des neuen Grundbuches sei man auf diesen Umstand aufmersam geworden. Die Verbauung dieser Bauarea sei nun nichts neues, dieselbe sei schon lange verbaut und sei nur ein kleiner Theil von der Grund-Parzelle 211 dazu genomnen worden, als man das neue Haus aufgeführt habe, daher habe die Sektion mit Rücksicht auf, diesen langen Bestand beantragt, es sei Herrn Reder das Eigenthum auf diese Parzelle zuzuerkennen, hinsichtlich welcher er früher auch nur ein Benützungsrecht gehabt habe. Auch für die Parzelle 211 soll nach ihren bestehenden Ausmasse ene neue Grundbuchs-Einlage eröffnet werden, bei welcher die Gemeinde an den Besitz zu schreiben sei, während den angrenzenden Nachbarn, seien es dann die

Herren Reder, Stohl, Ludwig Werndl und auch die Gemeinde selbst hinsichtlich ihrer Rechte auf den Zugang zu ihrer Wasserleitungs-Anlage, ihre diesfälligen Rechte gewährt bleiben müßten. Dieß geschehe aber vollständig durch den Sektions-Antrag wonach es ja allen Betheiligten frei stünde ihre diesfälligen Rechte eintragen zu lassen. Es sei schon eine Commission einmal abgehalten worden und werde auch eine neue Commission nichts anderes konstatiren als was ohnehin aus dem vorliegenden Plane ersichtlich sei. Übrigens sei ja mit dem SektionsAntrage der Gegenstand überhaupt noch nicht erledigt. Man wisse ja nicht, ob nicht Herr Reder gegen diesen Beschluss rekurire, und ob nicht andere Personen Rechte er-

Herren Reder, Stohl, Ludwig Werndl und auch die Gemeinde selbst hinsicht- lich ihrer Rechte auf den Zugang zu ihrer Wasser- leitungs-Anlage, ihre diesfälligen Rechte gewährt bleiben müßten. Dieß geschehe aber vollständig durch den Sektions-An- trag wonach es ja allen Betheiligten frei stün- de ihre diesfälligen Rechte eintragen zu lassen. Es sei schon eine Commission einmal ab- gehalten worden und werde auch eine neue Commission nichts an- deres konstatiren als was ohnehin aus dem vorliegenden Plane ersichtlich sei. Übrigens sei ja mit dem Sektions- Antrage der Gegen- stand überhaupt noch nicht erledigt. Man wisse ja nicht, ob nicht Herr Reder gegen diesen Beschluss rekurire, und ob nicht andere Personen Rechte er-

wirken können und werden. Er halte daher eine abermalige Com- mission nicht für not- wendig, sei aber, wenn der Gemeinderat die Besichtigung dieser Stelle durch die Bausektion wünsche, gegen einen solchen Antrag nicht, ob- wohl derselbe zu keinem Resultate führen werde. Sicherer und besser wür- de es sein, wenn die be- treffenden Herrn ihre Äusserung mit einer eigenen Eingabe an den Gemeinderat abge- ben würden, als wenn sie bei der Commission dieselbe abgeben zu Pro- kokoll abgeben. G. R. Peyrl erwiedert, daß er damit, wenn den Herren die Möglichkeit eingeräumt würde, ihre Äusserungen zu protokoll zu geben, oder eine schriftliche Enigabe zu machen, das selbe erreicht finde, was er durch Abhaltung einer Comission be-

wirken können und werden. Er halte daher eine abermalige Commission nicht für notwendig, sei aber, wenn der Gemeinderat die Besichtigung dieser Stelle durch die Bausektion wünsche, gegen einen solchen Antrag nicht, obwohl derselbe zu keinem Resultate führen werde. Sicherer und besser würde es sein, wenn die betreffenden Herrn ihre Äusserung mit einer eigenen Eingabe an den Gemeinderat abgeben würden, als wenn sie bei der Commission dieselbe abgeben zu Prokokoll abgeben. G. R. Peyrl erwiedert, daß er damit, wenn den Herren die Möglichkeit eingeräumt würde, ihre Äusserungen zu protokoll zu geben, oder eine schriftliche Enigabe zu machen, das selbe erreicht finde, was er durch Abhaltung einer Comission be-

zwecke indem es ganz richtig sei, daß dann die selben sich die Sache besser überlegen können. Man solle daher heute von einer Beschlußfassung Umgang nehmen, damit die Anrainer ihre Eingabe an die Gemeinde machen könnten, da sonst wenn heute schon ein Beschluss gefaßt würde eine ProtokollAufnahme mit den Betheiligten nichts mehr nützen würde. GR. Dr. Hochhauser gibt im Nahmen der I. Sektion die Erklärung ab, daß dieselbe gegen die Absetzung dieses Gegenstandes von der heutigen Tagesordnung nichts einzuwenden habe. G.R. Franz v Jäger frägt, ob man durch eine Einräumung des Benutzungsrechtes an Herrn Reder nicht darin

zwecke indem es ganz richtig sei, daß dann die selben sich die Sache besser über- legen können. Man solle daher heute von einer Beschlußfassung Umgang nehmen, da- mit die Anrainer ihre Eingabe an die Gemein- de machen könnten, da sonst wenn heute schon ein Beschluss gefaßt würde eine Protokoll- Aufnahme mit den Betheiligten nichts mehr nützen würde. GR. Dr. Hochhauser gibt im Nahmen der I. Sektion die Erklärung ab, daß dieselbe gegen die Ab- setzung dieses Gegen- standes von der heuti- gen Tagesordnung nichts einzuwenden habe. G.R. Franz v Jäger frägt, ob man durch eine Ein- räumung des Benut- zungsrechtes an Herrn Reder nicht darin

einen Fehler mache, weil bekanntlich auf dem dor- tigen Platze viel Laden- zeug aufgestappelt sei. Wenn nun ein Unglück eintrete, so könnte hie- durch für die Brücke ein Nachtheil erwachsen. G.R. Dr. Hochhauser er- wiedert, daß dies keine Rechtsfrage, sondern eine polizeiliche Angelegen- heit sei. Er bittet übrigens um Formulirung des Antrages des G.R. Peyrl, weil er sich sonst fragen würde, was zu geschehen habe wenn die Anrainer keine Eingabe an den Gemeinderat machen. Er glaube, der Antrag habe dahin zu lauten, dass der Gegenstand von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abzusetzen und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu stel- len sei wodurch jedem die Wahrung seiner Privatrechte ermöglicht

einen Fehler mache, weil bekanntlich auf dem dortigen Platze viel Ladenzeug aufgestappelt sei. Wenn nun ein Unglück eintrete, so könnte hiedurch für die Brücke ein Nachtheil erwachsen. G.R. Dr. Hochhauser erwiedert, daß dies keine Rechtsfrage, sondern eine polizeiliche Angelegenheit sei. Er bittet übrigens um Formulirung des Antrages des G.R. Peyrl, weil er sich sonst fragen würde, was zu geschehen habe wenn die Anrainer keine Eingabe an den Gemeinderat machen. Er glaube, der Antrag habe dahin zu lauten, dass der Gegenstand von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abzusetzen und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu stellen sei wodurch jedem die Wahrung seiner Privatrechte ermöglicht

werde. G.R. Peyrl glaubt nur im Sinne der Gemeindevertretung gesprochen zu haben, damit später aus dieser Angelegenheit der Gemeinde keine üblen Folgen erwachsen und auf die Mitglieder derselben keine Vorwürfe fallen können. Hienach wird der Antrag auf Absetzung dieses Gegenstandes von der Tagesordnung der heutigen Sitzung und Stellung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung einstimmig angenommen. - Z. 10490. 5. G.R. Holub verliest das Gesuch des Bürger-Commandos Steyr um Gestattung der Führung des Stadt-Wappens auf seiner Fahne und stellt namens der Sektion den Antrag

werde. G.R. Peyrl glaubt nur im Sinne der Gemeinde- vertretung gesprochen zu haben, damit später aus dieser Angelegenheit der Gemeinde keine üblen Folgen erwachsen und auf die Mitglieder derselben keine Vor- würfe fallen können. Hienach wird der Antrag auf Absetzung dieses Gegenstandes von der Tagesordnung der heu- tigen Sitzung und Stel- lung auf die Tagesord- nung der nächsten Sit- zung einstimmig an- genommen. - Z. 10490. 5. G.R. Holub verliest das Gesuch des Bürger-Com- mandos Steyr um Ge- stattung der Führung des Stadt-Wappens auf seiner Fahne und stellt namens der Sektion den Antrag

auf Gewährung dieses An- suchens, welcher ange- nommen wird. - Z. 12386. 6. G.R. Holub verliest eine Eingabe des Herrn Gemein- de-Sekretärs und Herrn städt. Ingenieur, mit welchen dieselben unter Hinweis auf die gros- sen Übelstände und die gänzliche Nichteignung ihrer gegenwärtigen Kanzleien motivirt um Zuweisung von an- deren Kanzleien nachsu- chen und stellt hiezu folgenden Sektions-An- trag: "Die Sektion er- kennt die Notwendig keit an, daß dem Sekre- tär wie auch dem Inge- nieur andere Kanz- leien zugewiesen wer- den sollen, weil die dermaligen ungeeig- net sind und beantragt, dass die erste Sektion mit der Bausektion ver- stärkt werde um die entsprechenden Räume

auf Gewährung dieses Ansuchens, welcher angenommen wird. - Z. 12386. 6. G.R. Holub verliest eine Eingabe des Herrn Gemeinde-Sekretärs und Herrn städt. Ingenieur, mit welchen dieselben unter Hinweis auf die grossen Übelstände und die gänzliche Nichteignung ihrer gegenwärtigen Kanzleien motivirt um Zuweisung von anderen Kanzleien nachsuchen und stellt hiezu folgenden Sektions-Antrag: "Die Sektion erkennt die Notwendig keit an, daß dem Sekretär wie auch dem Ingenieur andere Kanzleien zugewiesen werden sollen, weil die dermaligen ungeeignet sind und beantragt, dass die erste Sektion mit der Bausektion verstärkt werde um die entsprechenden Räume

auszumitteln, und die geeigneten Anträge hierüber an den löblihen Gemeinderath zu stellen. einstimmig Wird angenommen. - Z. 12286. II. Sektion. 7. G.R. Leopold Huber theilt mit, dass von Seite des Vorstandes des Vereines zur Förderung der Blindenbildung in Dresden ein Ansuchen um einen Beitrag für Vereins-Zwecke aus städt. Mitteln eingelangt sei und bemerkt, dass diesfalls von der Sektion mit Majorität beschlossen worden sei, dieses Gesuch mit einer Beitragsleistung nicht zu unterstützen. G.R. Ploberger bemerkt hiezu, daß dies aus dem Grunde geschehen sei, weil der Verein ein ausländischer sei. Der Antrag der Sektion wird angenommen.- Z. 12336.

auszumitteln, und die geeigneten Anträge hierüber an den löbli- hen Gemeinderath zu stellen. einstimmig Wird angenommen. - Z. 12286. II. Sektion. 7. G.R. Leopold Huber theilt mit, dass von Seite des Vorstandes des Vereines zur Förderung der Blindenbildung in Dresden ein Ansuchen um einen Beitrag für Vereins-Zwecke aus städt. Mitteln eingelangt sei und bemerkt, dass dies- falls von der Sektion mit Majorität beschlossen wor- den sei, dieses Gesuch mit einer Beitragsleistung nicht zu unterstützen. G.R. Ploberger bemerkt hie- zu, daß dies aus dem Grunde geschehen sei, weil der Verein ein ausländischer sei. Der Antrag der Sektion wird angenommen.- Z. 12336.

8. G.R. Leopold Huber referirt über das Gesuch des Herrn Ferdinand Mazagg, Agent der Präge- und Graveur- Anstalt Becker im Linz, derzeit wohnhaft Eisenfeld N°. 442 in Steyr, um Nachsicht der rückständigen Ge- meindeumlagen pr 6 fl. 84 xr bemerkt, daß dassel- be mit einem Armuts- Zeugnis des Stadt-Pfarr- amtes belegt sei und stellt namens der Sek- tion den Antrag, "es wolle dem Gesuchsteller die Zalung durch Beschluß des löblichen Gemeinde- rathes nachgesehen wer- den." Wird angenommen. - Z. 12932. 9. G.R. Leopold Huber verliest eine Zuschrift der ob der ennsschen Landes-Brand- Assekuranz-Anstalt mit welcher dieselbe den mo- tivirten Wunsch ausspricht, die Gemeinde möge ihre Realitäten bei der Landes-Assekuranz

8. G.R. Leopold Huber referirt über das Gesuch des Herrn Ferdinand Mazagg, Agent der Präge- und GraveurAnstalt Becker im Linz, derzeit wohnhaft Eisenfeld N°. 442 in Steyr, um Nachsicht der rückständigen Gemeindeumlagen pr 6 fl. 84 xr bemerkt, daß dasselbe mit einem ArmutsZeugnis des Stadt-Pfarramtes belegt sei und stellt namens der Sektion den Antrag, "es wolle dem Gesuchsteller die Zalung durch Beschluß des löblichen Gemeinderathes nachgesehen werden." Wird angenommen. - Z. 12932. 9. G.R. Leopold Huber verliest eine Zuschrift der ob der ennsschen Landes-BrandAssekuranz-Anstalt mit welcher dieselbe den motivirten Wunsch ausspricht, die Gemeinde möge ihre Realitäten bei der Landes-Assekuranz

versichern und stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Indem die Gebäude der Gemeinde Steyr für jetzt noch bereits bis Ablauf des Jahres 1881 bei der Assekuranz-Gesellschaft Donau versichert sind, beantragt die Sektion der löbliche Gemeinderath wolle heute bestimmen, dass nach Ablauf dieser Zeit die Gemeinde mit sämmtlichen Objekten zur Landes-Brand-Assekuranz Anstalt Linz über treten solle, indem nach beiliegenden Ausweis die Zalung der Assekuranz billiger komme. Der Antrag der Sektion wird einstimmig angenommen. - Z. 12909. 10. 11. G.R. Leopold Huber verliest ein mit Frau Theresia Dreyer, Schuhwaarenhändlerin, aufgenommenes Protokoll mit

versichern und stellt namens der Sektion folgenden Antrag: In- dem die Gebäude der Gemeinde Steyr für jetzt noch bereits bis Ablauf des Jahres 1881 bei der Assekuranz-Gesellschaft Donau versichert sind, beantragt die Sektion der löbliche Gemeinde- rath wolle heute bestimmen, dass nach Ablauf dieser Zeit die Gemeinde mit sämmtlichen Objekten zur Landes-Brand-Asseku- ranz Anstalt Linz über treten solle, indem nach beiliegenden Aus- weis die Zalung der As- sekuranz billiger komme. Der Antrag der Sektion wird einstimmig an- genommen. - Z. 12909. 10. 11. G.R. Leopold Huber ver- liest ein mit Frau There- sia Dreyer, Schuhwaaren- händlerin, aufgenom- menes Protokoll mit

welchem dieselbe das Ersu- chen stellt, es wolle ihr das Verschleißgewölbe Nro 1 beim Bürgerspital um den bisherigen Mietzins von jährlich 135 fl von 1. Februar 1880 ab verpachtet werden. Referent stellt namens der Sektion den Antrag, "es wolle der löbliche Ge- meinderat der Gesuch stellerin dieses Gewölbe vom 1. Februar 1880 bis Ende Dezember 1881 be- willigen." Der Vorsitzende führt an, daß seit Abhaltung der Sek- tions-Sitzung zwei Par- theien bei ihm gewesen seien, welche sich um die- ses Gewölbe bekümmert haben, er stelle es dem Gemeinderathe anheim, ob das Gewölbe zur Lizi- tation ausgeschrieben oder ab es an Frau Dreyer um den bisheri- gen Mietzins überlassen werden solle. Vicebürgermeister Gschaider

welchem dieselbe das Ersuchen stellt, es wolle ihr das Verschleißgewölbe Nro 1 beim Bürgerspital um den bisherigen Mietzins von jährlich 135 fl von 1. Februar 1880 ab verpachtet werden. Referent stellt namens der Sektion den Antrag, "es wolle der löbliche Gemeinderat der Gesuch stellerin dieses Gewölbe vom 1. Februar 1880 bis Ende Dezember 1881 bewilligen." Der Vorsitzende führt an, daß seit Abhaltung der Sektions-Sitzung zwei Partheien bei ihm gewesen seien, welche sich um dieses Gewölbe bekümmert haben, er stelle es dem Gemeinderathe anheim, ob das Gewölbe zur Lizitation ausgeschrieben oder ab es an Frau Dreyer um den bisherigen Mietzins überlassen werden solle. Vicebürgermeister Gschaider

bemerkt, daß laut TagesOrdnung wegen Vermietung dieses Gewölbes auch ein Amtsbericht vorliege, den Referent nicht vorgetragen habe, und ersucht um dessen Bekanntgabe. GR. Leopold Huber verliest diesen Amtsbericht, welcher lautet: Löblicher Gemeinderat! - Laut Vertrag vom 28. Oktober 1878 Z. 11239 hat Herr Mathäus Dreyer das Verschleißgewölbe Nro 1 beim Bürgerspitale für die Zeit vom 1. Jänner 1879 bis Ende Dezember 1881 um den Zins von jährlich 135 fl gepachtet. Nachdem über das Vermögen des Mathäus Dreyer der Conkurs ausgebrochen ist, so hat Herr Dro Troyer als Conkursmasseverwalter den Vertrag aufgekündet und beere ich mich hievon behufs Einleitung der Wiederverpachtung dieses Gewölbes dem Be-

bemerkt, daß laut Tages- Ordnung wegen Vermie- tung dieses Gewölbes auch ein Amtsbericht vorliege, den Referent nicht vorgetragen habe, und ersucht um dessen Bekanntgabe. GR. Leopold Huber verliest diesen Amtsbericht, welcher lautet: Löblicher Gemein- derat! - Laut Vertrag vom 28. Oktober 1878 Z. 11239 hat Herr Mathäus Dreyer das Verschleißgewölbe Nro 1 beim Bürgerspitale für die Zeit vom 1. Jänner 1879 bis Ende Dezember 1881 um den Zins von jährlich 135 fl gepachtet. Nach- dem über das Vermö- gen des Mathäus Dreyer der Conkurs ausgebro- chen ist, so hat Herr Dro Troyer als Conkursmas- severwalter den Vertrag aufgekündet und beere ich mich hievon behufs Einleitung der Wieder- verpachtung dieses Ge- wölbes dem Be-

merken die Anzeige zu machen, dass dasselbe vom 1. Februar d.J. an zu vermie- ten wäre. Steyr am 1. Jän- ner 1880. - Amtmann. G.R. Ploberger spricht sich für die Überlassung des Gewölbes an die Gesuchsteller- in, der Tochter des früheren Mieters aus. Hienach wird der Sektions- Antrag angenommen. - Z. 19 u. 86. III. Sektion 12. G.R. Josef Huber bemerkt, daß wegen Lieferung von 500 Meter lärchene Röhren für die Herstellung der Was- serleitung 3 Offerte ein- gelangt seien, laut welchen der Cubik-Meter geliefert wird vom Herrn Peter Vasold um 14 fl, von Herrn Josef Reder um 16 fl 40 xr und vom Herrn Franz Stohl um 18 fl 50 xr. Hiezu stellt Referent folgen- den Sektions-Antrag: Die Lieferung der Wasser-

merken die Anzeige zu machen, dass dasselbe vom 1. Februar d.J. an zu vermieten wäre. Steyr am 1. Jänner 1880. - Amtmann. G.R. Ploberger spricht sich für die Überlassung des Gewölbes an die Gesuchstellerin, der Tochter des früheren Mieters aus. Hienach wird der SektionsAntrag angenommen. - Z. 19 u. 86. III. Sektion 12. G.R. Josef Huber bemerkt, daß wegen Lieferung von 500 Meter lärchene Röhren für die Herstellung der Wasserleitung 3 Offerte eingelangt seien, laut welchen der Cubik-Meter geliefert wird vom Herrn Peter Vasold um 14 fl, von Herrn Josef Reder um 16 fl 40 xr und vom Herrn Franz Stohl um 18 fl 50 xr. Hiezu stellt Referent folgenden Sektions-Antrag: Die Lieferung der Wasser-

leitungsröhren zu der im heurigen Frühjahre in Angriff zu nehmenden Herstellung der Wasserleitung vom Ernsthause in Aichet bis zum Hause Nr. 81 in Steyrdorf wolle dem Peter Vasold in Palfau als dem niedrigsten Offerenten übertragen werden. Gleichzeitig ist die Sektion der Ansicht dass schon dermalen wegen Beisteleisernen lung der Röhren beziehungsweise die Neu-Herstellung der ganzen Wasser leitung das Nöthige veranlasst werde. GR. Haller bemerkt er habe heute mit Herrn Gründler gesprochen, der ihm gesagt habe, daß der Meter eiserne Röhren schon um 13 xr theurer geworden und noch eine weitere Erhöhung des Preises zu gewärtigen sei. Man solle daher nicht säumen, die Röhren anzuschaffen weshalb er den Antrag

leitungsröhren zu der im heurigen Frühjahre in Angriff zu nehmen- den Herstellung der Wasserleitung vom Ernsthause in Aichet bis zum Hause Nr. 81 in Steyr- dorf wolle dem Peter Vasold in Palfau als dem niedrigsten Offerenten übertragen werden. Gleichzeitig ist die Sektion der Ansicht dass schon der- malen wegen Beistel- eisernen lung der Röhren beziehungs- weise die Neu-Herstel- lung der ganzen Wasser leitung das Nöthige ver- anlasst werde. GR. Haller bemerkt er habe heute mit Herrn Gründler gesprochen, der ihm gesagt habe, daß der Meter eiserne Röhren schon um 13 xr theurer geworden und noch eine weitere Erhöhung des Preises zu gewärtigen sei. Man solle daher nicht säumen, die Röhren anzuschaffen weshalb er den Antrag

stelle, den Bedarf der ei- sernen Röhren auszu- schreiben. Der Vorsitzende bemerkt hie- zu daß es sich nicht um die Röhren-Anschaffung allein, sondern über- haupt um die Herstellung der Wasserleitung hand- le; es müßte diesfalls vom Bauamte der er- forderliche Bericht vorge- legt werden. G.R. Dr. Hochhauser ist mit diesem Vorgang nicht ein- verstanden. Er sehe nicht ein, warum die Gemein- de die Röhren allein aus- schreiben und sich diesel- ben bestellen könne, warum sie warten solle, bis das Eisen theurer werde; sie könne ja dem Bau- unternehmer die Röh- ren um den Preis ge- ben, um den sie die selben angeschafft habe. Er sei daher auch heute gegen die Ausschreibug der ganzen Herstellung

stelle, den Bedarf der eisernen Röhren auszuschreiben. Der Vorsitzende bemerkt hiezu daß es sich nicht um die Röhren-Anschaffung allein, sondern überhaupt um die Herstellung der Wasserleitung handle; es müßte diesfalls vom Bauamte der erforderliche Bericht vorgelegt werden. G.R. Dr. Hochhauser ist mit diesem Vorgang nicht einverstanden. Er sehe nicht ein, warum die Gemeinde die Röhren allein ausschreiben und sich dieselben bestellen könne, warum sie warten solle, bis das Eisen theurer werde; sie könne ja dem Bauunternehmer die Röhren um den Preis geben, um den sie die selben angeschafft habe. Er sei daher auch heute gegen die Ausschreibug der ganzen Herstellung

und spricht seine Ansicht aus, daß, nachdem in Deutschland und England kein Vorrat von Eisen vorhanden sei die Preise in Österreich notwendig hinaufgehen müssen. G.R. Anton v. Jäger erwiedert befürchtet, daß derjenige welcher die Herstellung der Wasserleitung übernehme der Gemeinde die Röhren nicht abnehmen werde, da er an dieselbe nicht gebunden sei. G.R. Dr. Hochhauser erwidert dass die Gemeinde dieß ja in die Offertbedingnisse setzen könne. GR. Anton v. Jäger wirft ein, dass denn der Unternehmer für die Herstellung der Wasser leitung nicht Garantie leisten werde. G.R. Dr. Hochhauser entgegnet es wäre über

und spricht seine An- sicht aus, daß, nachdem in Deutschland und Eng- land kein Vorrat von Eisen vorhanden sei die Preise in Österreich not- wendig hinaufgehen müssen. G.R. Anton v. Jäger erwie- dert befürchtet, daß der- jenige welcher die Her- stellung der Wasserlei- tung übernehme der Gemeinde die Röhren nicht abnehmen werde, da er an dieselbe nicht gebunden sei. G.R. Dr. Hochhauser erwi- dert dass die Gemein- de dieß ja in die Offert- bedingnisse setzen könne. GR. Anton v. Jäger wirft ein, dass denn der Un- ternehmer für die Herstellung der Wasser leitung nicht Garantie leisten werde. G.R. Dr. Hochhauser ent- gegnet es wäre über

haupt besser, die Herstellung in eigener Regie zu ver- anlassen; zu was brauche die Gemeinde einen Bauunternehmer nach- dem sie selbst einen Ingenieur habe. G.R. Haller betont, daß die Brunnenleitung in sei- ner Vorstadt es auch so gemacht habe, nämlich die Röhren seperat ge- kauft habe. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Haller mit allen gegen eine Stimme angenommen und die Lieferung der lärchenen Röhren nach dem Antrage der Sektion dem Offerenten Herrn Vasold übertragen. Z. 11354. 13. G.R. Josef Huber theilt mit, dass wegen Lieferung des ausgeschriebenen Materialbedarfes 4 Offerte nämlich von Herrn Werner und Kraus in Linz, von Herrn

haupt besser, die Herstellung in eigener Regie zu veranlassen; zu was brauche die Gemeinde einen Bauunternehmer nachdem sie selbst einen Ingenieur habe. G.R. Haller betont, daß die Brunnenleitung in seiner Vorstadt es auch so gemacht habe, nämlich die Röhren seperat gekauft habe. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Haller mit allen gegen eine Stimme angenommen und die Lieferung der lärchenen Röhren nach dem Antrage der Sektion dem Offerenten Herrn Vasold übertragen. Z. 11354. 13. G.R. Josef Huber theilt mit, dass wegen Lieferung des ausgeschriebenen Materialbedarfes 4 Offerte nämlich von Herrn Werner und Kraus in Linz, von Herrn

Peter Vasold in Palfau, Herrn Josef Reder in Steyr und Herrn Franz Ratzinger in Steyr eingelaufen seien. Hienach offeriren für die erste Abtheilung, Endsbäume Herr Vasold einen 8 % und Herr Reder einen 6 % Nachlaß für die 2te Abtheilung, Werkholz, Herr Werner und Kraus einen 5 %, Herr Vasold einen 8% und Herr Reder einen 7 % Nachlaß; für die 3te Abtheilung Birkenstreu, Herr Vasold 15 % Aufzalung, Nachlaß Herr Reder einen 3%; für die 4te Abtheilung Schnittmaterial, verlange Herr Reder 323 fl 25 xr, Herr Werner und Kraus 317 fl 1 1/2 xr; für die 5te Abtheilung Schindeln, sei kein Offert eingelaufen und für die 6te Abtheilung ZiegelMaterial, offerire Herr Ratzinger Eisenziegl pro mille 20 fl, MauerZiegl 18 fl und Dachziegel

Peter Vasold in Palfau, Herrn Josef Reder in Steyr und Herrn Franz Ratzinger in Steyr eingelaufen seien. Hienach offeri- ren für die erste Ab- theilung, Endsbäume Herr Vasold einen 8 % und Herr Reder einen 6 % Nachlaß für die 2te Abtheilung, Werkholz, Herr Werner und Kraus einen 5 %, Herr Vasold einen 8% und Herr Reder einen 7 % Nachlaß; für die 3te Abtheilung Birkenstreu, Herr Vasold 15 % Aufzalung, Nachlaß Herr Reder einen 3%; für die 4te Abtheilung Schnittmaterial, verlan- ge Herr Reder 323 fl 25 xr, Herr Werner und Kraus 317 fl 1 1/2 xr; für die 5te Abtheilung Schindeln, sei kein Offert einge- laufen und für die 6te Abtheilung Ziegel- Material, offerire Herr Ratzinger Eisenziegl pro mille 20 fl, Mauer- Ziegl 18 fl und Dachziegel

24 fl. Hiezu verliest Referent folgenden Sektions-An- trag: Nach der Zusammen- stellung der eingelau- fenen Offerte für die Lieferung von Material für die Stadtgemeinde Steyr pro 1880 werden nachstehende Offerenten nach dem geringsten An- bothe zur Genehmigung vorgeschlagen. I. Abtheilung Endsbäume Peter Vasold in Palfau mit 5 % Nachlaß II Abtheilung Werkholz der- selbe mit 8 % III. Abtheilung Brücken- streu, Josef Reder in Steyr mit 3 % Nachlaß IV. Abtheilung Schnittmate- rial Werner et Kraus in Linz mit einen Kosten- betrag von 317 fl 11 1/4 xr, während Herr Reder dasselbe Ma- terial zu dem Preis von 323 fl 25 xr offerirt. V. Abtheilung, Schindl ist kein Offert eingelau- fen

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