Präliminarien und die Gebühren der Umlagen sind entsprechend zu veröffentlichen. 5. Der Umlagen-Reparti- tions-Cataster für die direkten Steuern ist wieder wie bisher von Kanzlei- Beamten gegen eine Remunera- tion von 50 fl schleunigst zu verfassen und zur Genehmigung vorzu- legen. Steyr am 19. De- zember 1879. Josef Peyrl, Josef Haller, Gustav Gschaider, A Perz.“ Der Vorsitzende frägt, ob Jemand eine Auf- klärung wünsche und bringt sodann die Einnahmen mit 55000 fl und die gewöhnlichen Ausgaben mit 121724 fl zur Abstimmung, welche beiden Beträge ange- nommen werden. Hierauf bringt der Vorsitzende die Anträge
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